Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutzversicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen – hier helfen Versicherungsmakler mit neutraler Beratung weiter.
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Elektroautos werden allmählich zum Massenprodukt. Was viele Käufer jedoch nicht wissen: Werden die Akkus an normalen Steckdosen in der heimischen Garage aufgeladen, besteht (unter anderem) erhöhte Brandgefahr. Denn nicht alle gängigen Schutzkontaktsteckdosen und zugehörigen Installationen sind der Dauerbelastung gewachsen.
Grundsätzlich sollte die vorhandene Infrastruktur zuerst von einem Elektroinstallateur daraufhin gecheckt werden, ob der Ladestrom und die Beschaffenheit der Anlage den geplanten Belastungen standhalten. Noch besser sind sogenannte Wallboxen, also in der Garage oder am Parkplatz installierte Ladeeinrichtungen, die das Elektroauto nicht nur sicherer, sondern auch schneller wieder fahrbereit machen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 900 Euro, sofern der genutzte Strom aus regenerativen Quellen stammt. Was es beim heimischen E-Auto-Laden zu beachten gilt, haben die deutschen Versicherer in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenlos heruntergeladen werden kann.
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Die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter Ausgabensteigerungen, vor allem, aber nicht nur infolge der Corona-Pandemie. Diesen Mehrkosten steht ein sinkendes Beitragsaufkommen gegenüber, denn durch Kurzarbeit und Konjunkturschwäche fällt das Gesamteinkommen der Deutschen geringer aus. Erste Marktauswertungen zeigen nun, dass zum Jahresbeginn 31 der 76 frei zugänglichen Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben haben. Bei 42 Anbietern blieb der Satz unverändert, mit einer Absenkung erfreuten zwei Kassen ihre Versicherten.
Die Kostensteigerung – im Maximum beträgt der Aufschlag 0,8 Prozent – betrifft rund 48 Millionen Versicherte. Pünktlich zum Beitragssprung wurde ihnen immerhin auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter vom Gesetzgeber vereinfacht. Je nach Einkommen können damit mehrere Hundert Euro im Jahr eingespart werden.
Weitere Anhebungen des Zusatzbeitrags zeichnen sich bereits ab. So rechnet die Techniker Krankenkasse damit, dass in diesem Jahr ein Loch von mindestens 16 Milliarden Euro in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherer klaffen wird.
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Diese Frage musste das OLG Köln kürzlich beantworten. Eine Autofahrerin war per Blitzer-Schnappschuss beim Telefonieren während der Fahrt ertappt worden. Das Bild zeigte, dass sie ihr Handy zwischen Kopf und Schulter bugsierte. Das Amtsgericht Geilenkirchen verhängte ein Bußgeld, wogegen die Fahrerin Rechtsbeschwerde einlegte. Ihr Argument: Verboten sei das Telefonieren laut Straßenverkehrsordnung nur, wenn das Handy „aufgenommen“ oder „gehalten“ wird. Das treffe bei ihr nicht zu, da sie ja beide Hände zur Bedienung des Fahrzeugs frei gehabt habe.
Die Richter wollten dem nicht folgen: Auch mit anderen Körperteilen als den Händen könne man etwas halten. Entscheidend und Kern der relevanten Vorschrift sei es, dass die Konzentration des Fahrers oder der Fahrerin auf das Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt werden dürfe. Beim Handybugsieren zwischen Kopf und Schulter aber könne diese Konzentration gestört werden.
Autofahrer sind mithin gut beraten, das Handy während der Fahrt nicht zu berühren, egal mit welchem Körperteil. Nicht zuletzt kann der Versicherungsschutz durch fahrlässiges Verhalten gefährdet sein.
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Zwischen 120 und 150 Millionen Euro Schaden richten durch Frost geplatzte Wasserleitungen in Deutschland alljährlich an, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kürzlich berichtete. Das entspricht rund 5 Prozent der Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung.
Ein Großteil der Frostschäden ließe sich mit einfachen Maßnahmen vermeiden – etwa mithilfe der folgenden fünf Tipps:
Außerhalb des Hauses bzw. seiner beheizten Räume verlaufende Wasserleitungen sollten in den Wintermonaten leer gehalten werden.
Auch in selten genutzten Räumen, etwa im Keller oder im Gästezimmer, sollte durchgehend für eine gewisse Grundwärme gesorgt werden, wenn dort wasserführende Leitungen verlaufen.
Auf den sogenannten Frostschutz der Heizkörperregelung allein sollte man sich nicht verlassen, da er nur den Heizkörper selbst und die Leitungen in seiner unmittelbaren Umgebung schützt.
Frei liegende Wasserleitungen sollten in Wärmedämmmaterial „eingepackt“ werden.
Durch undichte Außentüren und Fenster eindringende Zugluft kann zum Gefrieren der Leitungen beitragen, daher sollten derartige Undichtigkeiten behoben werden.
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Mit Jahresbeginn ist der Solidaritätszuschlag auf die Einkommenssteuer für rund 90 Prozent der Steuerzahler weggefallen. Damit haben mehr als 33 Millionen Bundesbürger je nach Einkommen pro Jahr zwischen 100 und 900 Euro mehr im Portemonnaie. Eine perfekte Gelegenheit, ohne spürbaren Mehraufwand die private Altersvorsorge deutlich aufzustocken und sich so einen angenehmeren Ruhestand zu sichern. Bekanntermaßen steuern Millionen Menschen hierzulande auf die Altersarmut zu, wenn sie ihre gesetzlichen Rentenansprüche nicht mit eigenen Sparbemühungen ergänzen.
So spielen denn auch etwa zwei Drittel der Deutschen laut einer aktuellen Umfrage mit dem Gedanken, die Soli-Ersparnis zum Stopfen der Altersvorsorge-Lücke einzusetzen. Das scheint auch dringend nötig zu sein, denn nur jeder dritte Befragte legt momentan mehr als 200 Euro fürs Alter zurück. Ebenso viele, überwiegend Frauen, betreiben derzeit gar keine private Altersvorsorge. Viele Produkte ermöglichen es, den Sparbetrag durch staatliche Förderung signifikant zu erhöhen.
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In großer Hast wurden im Frühjahr zahllose Angestellte ins Homeoffice geschickt. Viele von ihnen blieben auch zwischen den Pandemiewellen, zumindest tageweise, gleich dort. Die technische Infrastruktur für die digitale Heimarbeit wurde dabei oftmals zusammenimprovisiert. Spätestens mit dem neuerlichen Lockdown stellt sich daher nun verschärft die Frage nach der IT-Sicherheit im heimischen Büro.
Um die steht es laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach wie vor nicht gut. So setzen rund 60 Prozent der Homeoffice-Arbeiter auch private Endgeräte wie Notebooks, Smartphones und Tablets für berufliche Zwecke ein. Mehr als jeder fünfte nutzt WhatsApp für Geschäftskommunikation, jeder zehnte wickelt geschäftliche E-Mails auch über ein privates Mail-Konto ab.
„Private Geräte und E-Mail-Accounts sind in aller Regel schlechter geschützt als die firmeneigene IT. Dadurch verlieren Unternehmen die Kontrolle über ihre IT-Sicherheit und damit über die Sicherheit ihrer Daten“, warnt der GDV-Experte für Cybersicherheit Peter Graß. Zum Schutz vor den finanziellen Folgen von Cyberattacken – aber auch zu deren Prävention – gibt es mittlerweile ein breites Angebot an Cyberversicherungen. Noch allerdings sind sie wenig verbreitet.
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Mit Allianz und Ergo haben zwei Branchen-Schwergewichte angekündigt, sich aus dem Geschäft mit Lebensversicherungen mit vollumfänglicher Beitragsgarantie zurückziehen zu wollen. Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld sehen die Versicherer keine Basis für die traditionelle LV-Police mehr. „Klassische Lebensversicherungen mit Garantieverzinsung werden aus Kunden- und Unternehmenssicht immer unattraktiver“, erklärte Ergo-Vorstandschef Markus Rieß im Handelsblatt-Interview. Die 100-prozentige Beitragsgarantie „hat sich überlebt“.
Bereits mit Anbruch des neuen Jahres möchte die Allianz keine entsprechenden Verträge mehr anbieten, wenn es nicht wie bei Riester-Produkten vorgeschrieben ist. Stattdessen möchte der Branchenprimus seinen Kunden „Lösungen mit zeitgemäßen Garantien … von mindestens 90, 80 oder 60 Prozent der gezahlten Beiträge“ schmackhaft machen, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Dadurch entstehe mehr Freiheit bei der Geldanlage, die sich am Ende in einer höheren Verzinsung des Kapitals auszahlen könne. Neben den beiden Großversicherern schwenken auch viele kleinere Anbieter in den letzten Jahren vermehrt auf variablere Garantiemodelle mit chancenreicheren Anlagen um.
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Ob imposantere Bereifung, Chiptuning, Sportgrill oder Doppelauspuff: Die Deutschen verleihen ihrem Auto gern eine Extranote. Mal geht es um mehr Motorleistung, mal um die Optik. Was viele Kfz-Halter nicht wissen: Wer sein Auto tunt, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone. Sowohl die Betriebszulassung als auch der Versicherungsschutz können auf dem Spiel stehen.
Eventuelle Änderungen müssen daher zum einen vom TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden, bevor der Wagen auf die Straße darf. Ohne die damit erteilte Betriebserlaubnis drohen nicht nur Bußgelder und Stilllegung, sondern auch der Wegfall des Haftpflicht- und Kasko-Versicherungsschutzes. Achtung: Auch eine dem anmontierten Teil beiliegende EG-Typengenehmigung bürgt nicht unbedingt für Zulassungsfreiheit.
Zum anderen sollte der Versicherer über Tuning-Veränderungen am Fahrzeug informiert werden. Die Prämie wird dann häufig angepasst, da das Auto nicht mehr dem Typenlisten-Standard entspricht. Gerade bei einer erhöhten Motorleistung steigt naturgemäß das Risiko eines Schadens, worüber Versicherer Bescheid wissen müssen – andernfalls droht auch hier eine Leistungsverweigerung.
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