Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutzversicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen – hier helfen Versicherungsmakler mit neutraler Beratung weiter.
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Im Zuge der pandemiebedingten Wirtschaftskrise hat Gold als Assetklasse einen Aufschwung erlebt, auch wenn dieser mit den jüngsten Impfstoff-Forschungserfolgen einen Rückschlag erlitten hat. Anleger schätzen die Sicherheit, die mit dem Besitz des Edelmetalls verbunden wird. Doch die kann auch trügerisch sein: Je nach Art des Erwerbs (physisch, goldbasierte Wertpapiere, geschlossene Fonds etc.) können beträchtliche Risiken bis hin zum Totalverlust lauern, die nicht allen Käufern klar sind.
Zu Anlegerfrust kommt es tendenziell häufiger bei risikoreicheren Goldanlagen, zu denen geschlossene Fonds und Direktinvestitionen gehören. Hier beteiligt sich der Investor am unternehmerischen Risiko und kann sein Kapital dabei im ungünstigen Fall einbüßen. Das Emittenten- und Ausfallrisiko ist auch bei sogenannten ETCs (Exchange Traded Commodities) höher als bei ETFs. Aber auch bei diesen sollten Anleger auf die Kreditwürdigkeit des Emittenten achten. Bei Goldsparplänen bestehen häufig Veräußerbarkeits- und Wechselkursrisiken.
Vorsicht ist prinzipiell bei hohen Renditeversprechen geboten, denn Gold selbst wirft schließlich keine Zinsen ab, sondern kann lediglich über (keineswegs gewisse) Kurssteigerungen Gewinn bringen – und die Goldförderung und der Goldhandel wiederum sind unternehmerische Aktivitäten, die weit über den bloßen Besitz des Edelmetalls hinausgehen.
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Die Immobilienpreise klettern auch in Pandemiezeiten unaufhörlich weiter – zumindest die für Wohnimmobilien. Kein Wunder: Das eigene Heim hat als Rückzugsraum an Bedeutung gewonnen, zudem arbeiten immer mehr Menschen zu Hause und brauchen entsprechende (größere) Räumlichkeiten. Im ersten Quartal dieses Jahres verteuerten sich Eigentumswohnungen in den sieben größten deutschen Städten im Schnitt um 7,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.
Laut einer Studie der Schweizer Großbank UBS, die jährlich die Wohnimmobilienmärkte in 25 Metropolen weltweit auswertet, führt diese Entwicklung in zwei deutschen Großstädten zu einem bedenklichen Blasenrisiko: München und Frankfurt am Main landen diesbezüglich auf den ersten beiden Rängen, vor Toronto, Hongkong und Paris.
Für München ist diese unselige Topplatzierung nicht neu. Frankfurt allerdings rangierte im letzten Jahr noch auf dem fünften Platz, hier ist das Blasenrisiko also besonders stark gewachsen. Die Studienautoren vergeben einen Score: zwischen 0,5 und 1,5 Punkten gilt ein Markt als überbewertet, darüber als überhitzt. München kommt nach 2,01 im Vorjahr aktuell auf 2,35 – Frankfurts Score sprang von 1,71 auf 2,26. Alle anderen untersuchten Metropolmärkte liegen unter 2.
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Eine Befragung von rund 8.000 Versicherten aus acht Ländern – primär auf Kfz-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen bezogen – erbrachte kürzlich die Erkenntnis, dass die deutschen Versicherungskunden insbesondere auf zwei Feldern herausstechen: Zum einen liegt der Anteil jener, die die persönliche Vermittleransprache favorisieren, mit 46 Prozent ebenso hoch wie der von Kunden, die bevorzugt online suchen und abschließen. Zum Vergleich: In Großbritannien, wo Versicherungsberater per Honorar entlohnt werden, beträgt das Verhältnis 2 zu 81 Prozent.
Zum anderen legt keine andere Nation einen vergleichbar hohen Wert auf Datenschutz; ein Grund für die Zurückhaltung gegenüber Telematiktarifen in der Kfz-Versicherung. Nur ein Drittel der Deutschen ist prinzipiell bereit, persönliche Daten – unter anderem zum Fahrstil – mit Versicherern zu teilen, um im Gegenzug Prämienrabatte oder individuell gestaltete Produktlösungen zu erhalten. Die größte Offenheit in diesem Punkt zeigen die Chinesen, von denen 57 Prozent ihre Daten teilen würden.
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Kryptowährungen waren zuletzt nicht mehr so stark in den Medien präsent wie vor ein, zwei Jahren. Dennoch florieren sie weiterhin und sprechen auch Kleinanleger an, insbesondere die bekannteste unter ihnen, der Bitcoin. Der hat erst kürzlich an Renommee und Wert gewonnen, als der Zahlungsdienstleister PayPal ankündigte, zukünftig auch Zahlungen in Kryptowährungen abzuwickeln. Auf ein 18-Monats-Hoch von über 13.000 US-Dollar kletterte der Bitcoin-Kurs daraufhin. Einer Bitkom-Umfrage zufolge können sich 36 Prozent der Deutschen einen Einstieg in den Bitcoin vorstellen.
Mehr und mehr Anleger fragen sich allerdings auch: Passt das zu meinem Anspruch an Nachhaltigkeit? Hier lautet die Antwort beim Bitcoin in aller Regel: Nein. Seine Herstellung („Mining“) verursacht jährlich in etwa so viel CO2 wie ganz Jordanien, nämlich über 22 Millionen Tonnen. Damit stehen die beiden Trends Kryptowährungen und Nachhaltigkeit im Widerspruch zueinander. Daneben gilt natürlich weiterhin: Für einen Einstieg in die Digitalwährungen sollte man nur „Spielgeld“ aufwenden, da ein solches Investment spekulativen Charakter hat, also große Verluste mit sich bringen kann.
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Die Riester-Rente genießt keinen guten Ruf, auch wenn sie sich für viele Zielgruppen durchaus ordentlich lohnt. Erneut hat nun die Zahl der Riester-Verträge laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales deutlich abgenommen: um rund 53.000 in nur einem Quartal. Schon im vorherigen Quartal hatte der Abrieb ähnliche Ausmaße. 16,425 Millionen Verträge stehen damit derzeit in den Büchern. Am stärksten fiel der Schwund mit 29.000 wieder bei den Riester-Versicherungsverträgen aus, die allerdings mit 10,715 Millionen Verträgen auch den Löwenanteil der Riester-Produkte stellen. Einen zarten Zuwachs um 4.000 Verträge gab es bei Wohn-Riester.
Damit setzt das Segment seinen seit 2018 anhaltenden Schrumpfungskurs fort. Die Politik ventiliert daher mit zunehmendem Eifer Reformideen. So möchte die Unionsfraktion im Bundestag die Riester-Rente für Selbstständige öffnen, die Förderbeiträge erhöhen – und dem Ganzen einen neuen Namen geben: „Zulagen-Rente“. Vehemente Kritik an diesen Vorschlägen wird von Verbraucherschützern und dem Paritätischen Gesamtverband erhoben, der einen kompletten Kurswechsel fordert. Dass es vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr noch zu einer Riester-Reform kommt, dürfte als unwahrscheinlich gelten.
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Es war und ist einer der größten Anlageskandale der deutschen Geschichte: die Pleite der P&R-Gruppe, die über verschiedene Gesellschaften nicht existente Container verkauft und verleast hat. Immerhin: Rund 600.000 der 1,6 Millionen in den Büchern stehenden Container gibt es tatsächlich, und sie lassen sich zu Geld machen. Genau das tut Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé derzeit mit Hochdruck.
Die rund 54.000 geprellten Investoren können sich bald über erste Geldeingänge freuen. Rund 400 Millionen Euro möchte Jaffé ihnen überweisen. Zuvor allerdings müssen sich die Anleger noch auf eine Verteilungsquote unter den verschiedenen P&R-Tochtergesellschaften einigen, zwischen denen das Geld zur Verschleierung des Betrugs hin- und hergeschoben wurde. Die Abstimmung soll auf vier schriftlichen Gläubigerversammlungen erfolgen. Insgesamt hofft Jaffé auf einen Erlös der Insolvenzmasse von rund einer Milliarde Euro. Für die Investoren ein eher schwacher Trost, denn die Forderungen belaufen sich auf 3,5 Milliarden Euro.
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Der stetig steigende Eigenanteil, der für Pflegeleistungen erbracht werden muss, sorgt für wachsenden sozialen Unmut. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant daher, die Zuzahlung bei monatlich 700 Euro und drei Jahren zu deckeln. Auf den ersten Blick mutet das wie eine Revolution an; derzeit liegt der Eigenanteil bei stationärer Pflege im Bundesdurchschnitt bei über 2.000 Euro.
Der Haken: Der Kostendeckel betrifft nur die reinen Betreuungsaufwendungen, und die belaufen sich aktuell im Schnitt auf 786 Euro. Die Ersparnis wäre also sehr überschaubar. Darüber hinaus wäre sie ungleich verteilt, denn nur in den wohlhabenderen Bundesländern müssen überhaupt durchschnittlich mehr als 700 Euro gezahlt werden.
Es bleibt das Dilemma, dass die permanent steigenden Pflegeausgaben nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgefangen werden können, wenn die Beiträge nicht förmlich explodieren sollen. Am Teilkasko-Charakter dieser staatlichen Absicherung wird auch Spahns jüngster Vorstoß nichts ändern – die Bürger sind weiterhin aufgerufen, sich mit einer privaten Pflegevorsorge für den Fall der Fälle zu wappnen.
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Für dieses Jahr wird eine wahre Zeckenplage prognostiziert. Damit steigt auch das Risiko einer FSME- oder Borreliose-Erkrankung beträchtlich, denn beide werden von Zecken übertragen. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) nimmt in etwa jedem dritten Fall einen schweren Verlauf, das Risikogebiet dehnt sich stetig über Bayern und Baden-Württemberg nach Norden aus. Geheilt werden kann die Erkrankung nicht, lediglich die Symptome lassen sich bestenfalls in Schach halten.
Gegen die potenziell resultierenden finanziellen Folgeschäden einer Borreliose- oder FSME-Erkrankung schützt eine Unfallversicherung – wenn sie denn entsprechende Bedingungen aufweist. Insbesondere ältere Policen klammern Zeckenbisse oftmals aus und sollten daher überprüft werden. Auch beim Neuabschluss einer Unfallversicherung sollte genau ins Kleingedruckte geschaut werden. So wird bisweilen eine Unterscheidung zwischen Tierbissen und Insektenstichen vorgenommen. Da Zecken nicht den Insekten, sondern den Spinnentieren zugerechnet werden, reicht eine Insektenstich-Deckung nicht aus.
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6.302 Milliarden Euro horten die Deutschen als Bankeinlagen, Bargeld, Wertpapiere und Ansprüche gegenüber Versicherungen (Stand: 3. Quartal 2019). Damit ist das Geldvermögen binnen Jahresfrist um satte 4,5 Prozent gewachsen, wie aus Zahlen der Bundesbank hervorgeht. Nicht eingerechnet wohlgemerkt: Immobilien, deren Wert ebenfalls Jahr für Jahr steigt. Nie waren die Deutschen wohlhabender.
Ein großer Teil der Zugewinne geht auf den Höhenflug an den Börsen zurück. So legte der Deutsche Aktienindex DAX im vergangenen Jahr um 25,5 Prozent zu, das größte Plus seit 2012. Der US-Technologieindex Nasdaq 100 stieg sogar um über 35 Prozent, während der S&P-Index knapp 29 Prozent höher als zu Jahresbeginn abschloss. Verglichen mit diesen Zahlen ist das deutsche Vermögenswachstum eher bescheiden, da die Bundesbürger nach wie vor in weiten Teilen auf Sparbuch & Co. setzen. „Die Präferenz für liquide oder als risikoarm empfundene Anlageformen hielt damit weiter an“, bringt es die Bundesbank auf den Punkt. Gestiegen sind auch die Schulden der Deutschen, allerdings deutlich weniger stark als das Geldvermögen.
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Ende des Jahres wurden privat Krankenversicherte über ihre künftige Beitragshöhe informiert. Globale Zahlen für die ganze Branche liegen noch nicht vor, doch Stimmen aus dem Markt berichten von merklichen Zuschlägen in einigen Tarifen. Teilweise soll das monatliche Plus sogar mehr als 100 Euro betragen. Das führt wie in fast jedem Jahr zu reflexartiger Kritik – der aber vom Verband der Privaten Krankenversicherer mit Zahlen seines Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) der Wind aus den Segeln genommen wird: Zwischen 2010 und 2020 stiegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung jährlich im Schnitt um 2,3 Prozent.
Das ist nicht nur angesichts der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ein moderater Wert. Er liegt auch deutlich unter den 3,8 Prozent, um die der Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im selben Zeitraum pro Jahr gestiegen ist. Wer ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hat, sah sich daher im Kassensystem höheren Zuschlägen gegenüber.
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Das Niedrigzins-„Tal der Tränen“ ist noch lange nicht durchschritten. Trotz des Personalwechsels an der Spitze der Europäischen Zentralbank wird die lockere Geldpolitik angesichts schwächelnder Konjunktur und hoher Schulden in einigen EU-Ländern fürs Erste fortgeführt. Geldanlagen mit Garantien werden daher auch weiterhin kaum Rendite abwerfen – und so von der Inflation angenagt. Renditepotenzial steckt damit praktisch nur in Sachwerten und in Aktien. In ein gut sortiertes Portfolio gehört beides.
Für 2020 wird an den Börsen allgemein Wachstum erwartet, wenn auch nicht ganz so stark wie im abgelaufenen Jahr. Trotz schwelender Konflikte wie Handelsstreit und Brexit scheinen die zuletzt aufgekommenen Rezessionsängste wieder zu schwinden. Der ifo-Geschäftsklimaindex legte im Dezember unerwartet stark zu, ein Zeichen für wachsenden Optimismus bei den Unternehmen.
Ohnehin sollte man bei einem Börseninvestment nicht auf das aktuelle oder kommende Jahr blicken, sondern mit langem Atem herangehen: Die Historie zeigt, dass langfristige, gut diversifizierte Aktieninvestments zuverlässige Renditebringer sind.
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Die Negativzinsen fressen sich immer weiter in den Alltag auch ganz normaler Bundesbürger. Während zahlreiche Banken schon Strafzinsen für Geldeinlagen ab einer bestimmten Summe verlangen, fällt nun ein weiteres Tabu: Wie die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck mitteilte, müssen Neukunden, die bei ihr ein Tagesgeldkonto eröffnen, seit dem 1. Oktober bereits ab dem ersten Cent einen Strafzins von 0,5 Prozent entrichten. Für Girokonten gelte ein Freibetrag von 20.000 Euro. Der Zinssatz entspricht jenem, den Banken an die Europäische Zentralbank abführen müssen, wenn sie dort Geld parken.
Das Genossenschaftsinstitut dürfte nicht die letzte Bank sein, die ihre Kunden auf breiter Front an den Kosten der Negativzinsen beteiligt. Derzeit wird laut Bundesbank rund ein Viertel der Sichteinlagen deutscher Privathaushalte mit Strafzinsen belegt. Bisher jedoch betreffen diese fast ausschließlich vermögende Bankkunden.
Zum ganzen Bild gehören indes auch die Vorteile der Niedrigzinsen: Wer ein Darlehen in Anspruch nimmt, erhält meist Konditionen, von denen vor zehn Jahren niemand zu träumen gewagt hätte.
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Die Zeiten, in denen die gesetzliche Rente den meisten Ruheständlern ein auskömmliches Dasein ermöglichte, gehen zu Ende. Das wissen auch die Bundesbürger: 80 Prozent der 25- bis 60-Jährigen hierzulande fürchten laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar, den angestrebten Lebensstandard im Ruhestand finanziell nicht erreichen zu können. 46 Prozent haben davor sogar große oder sehr große Angst.
Dass sie sich beim aktuellen Konsum – von Urlaub bis Auto – einzuschränken bereit sind, um privat fürs Alter vorzusorgen, geben 52 Prozent an. Ein weiteres Drittel hat diesbezüglich zumindest „geringe Bereitschaft“. Unter den Vorsorgeformen sind vor allem Immobilien (81 Prozent) und private Rentenversicherungen (62) beliebt, gefolgt vom Sparen (60). Ebenfalls weit oben liegen eine private Pflegezusatzversicherung (54) und eine Unfallpolice (50). Als Altersvorsorge taugen diese Versicherungen indes nur bedingt, da sie nur im Leistungsfall (Pflegebedürftigkeit bzw. Invalidität durch Unfall) greifen. Einzig eine Rentenversicherung garantiert regelmäßige Zahlungen bis ans Lebensende.
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Das Bundeskabinett hat im Februar einen Gesetzesentwurf beschlossen, der für mehr Anlegerschutz sorgen soll. Bundesfinanzminister Olaf Scholz umriss das Ziel des „Maßnahmenpakets zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ mit den Worten: „Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein.“
Solche drohen in den Augen der Regierung offenbar insbesondere in Blind-Pool-Vermögensanlagen. Bei diesen Direktinvestments in Form eines alternativen Investmentfonds (AIF) wissen die Anleger zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht, in welche konkreten Assets ihr Geld fließen wird. Das Fondsportfolio kann so mit mehr Flexibilität gemanagt werden, was beispielsweise im Immobilien- und Private-Equity-Bereich gern genutzt wird. Mit dem neuen Gesetz allerdings käme für diese Anlageform das Aus.
Zudem soll den Emittenten von Vermögensanlagen der Direktvertrieb ihrer Produkte untersagt werden. Damit die Kunden objektiv über die Geeignetheit eines Investmentprodukts informiert werden, soll der Vertrieb nur noch beaufsichtigten Anlageberatern und Finanzanlagenvermittlern erlaubt sein.
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Im Zuge der Zinsflaute richten immer mehr Privatanleger ihr Augenmerk auf Sachwerte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Rohstoffe, Edelmetalle etc. Dabei taucht unweigerlich ein Kürzel regelmäßig auf: AIF. Es steht für alternative Investmentfonds, was landläufig gern mit „geschlossene Fonds“ übersetzt wird. Zutreffend ist diese Wahrnehmung insofern, als grundsätzlich alle geschlossenen Fonds laut Kapitalanlagegesetzbuch AIFs sind. Falsch ist sie aber, da es auch offene AIFs gibt, meist Immobilienfonds, Hedgefonds oder Spezialfonds.
Definiert werden AIFs ex negativo: Alle Fonds, die keinen „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) im Sinne der EU-Richtlinie zur Anlage in Wertpapieren darstellen, sind AIFs. Entsprechend breit gefächert ist die AIF-Landschaft. Die verbindende Klammer besteht in aller Regel darin, dass die Vehikel die Mittel mehrerer Anleger zur Realisierung von Großprojekten einsammeln und einsetzen. AIFs finanzieren also immer Sachwerte – sind aber nicht die einzigen Fonds, die Sachwerte finanzieren. Denn auch Aktienfonds erwerben und verwalten Sachwerte.
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Elektroautos werden allmählich zum Massenprodukt. Was viele Käufer jedoch nicht wissen: Werden die Akkus an normalen Steckdosen in der heimischen Garage aufgeladen, besteht (unter anderem) erhöhte Brandgefahr. Denn nicht alle gängigen Schutzkontaktsteckdosen und zugehörigen Installationen sind der Dauerbelastung gewachsen.
Grundsätzlich sollte die vorhandene Infrastruktur zuerst von einem Elektroinstallateur daraufhin gecheckt werden, ob der Ladestrom und die Beschaffenheit der Anlage den geplanten Belastungen standhalten. Noch besser sind sogenannte Wallboxen, also in der Garage oder am Parkplatz installierte Ladeeinrichtungen, die das Elektroauto nicht nur sicherer, sondern auch schneller wieder fahrbereit machen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 900 Euro, sofern der genutzte Strom aus regenerativen Quellen stammt. Was es beim heimischen E-Auto-Laden zu beachten gilt, haben die deutschen Versicherer in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenlos heruntergeladen werden kann.
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Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 sind AGB-Anpassungsklauseln, mit denen Banken sich vor hohen Zinsverpflichtungen aus Prämiensparplänen aus den 1990er- und 2000er-Jahren drücken wollen, in der Regel unwirksam. Dennoch finden sie noch vielfach Anwendung, um die variable Grundverzinsung von ehemals bis zu 5 Prozent auf quasi null herunterzuschrauben. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld ist das wirtschaftlich verständlich, muss jedoch von den Kunden keineswegs hingenommen werden. Erlaubt ist den Banken lediglich, unbefristete Prämiensparverträge zu kündigen, deren höchste Prämienstufe erreicht wurde.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Bankkunden nun dringend dazu, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen. „Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Zinsanpassungsklausel ihr Vertrag ganz konkret enthält“, betont BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele. Wer unsicher sei, ob eine Zinsanpassung rechtmäßig erfolgen dürfe, solle sich Rechtsberatung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen. Parallel dazu prüfe die BaFin derzeit „konkrete verwaltungsrechtliche Optionen“.
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Die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter Ausgabensteigerungen, vor allem, aber nicht nur infolge der Corona-Pandemie. Diesen Mehrkosten steht ein sinkendes Beitragsaufkommen gegenüber, denn durch Kurzarbeit und Konjunkturschwäche fällt das Gesamteinkommen der Deutschen geringer aus. Erste Marktauswertungen zeigen nun, dass zum Jahresbeginn 31 der 76 frei zugänglichen Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben haben. Bei 42 Anbietern blieb der Satz unverändert, mit einer Absenkung erfreuten zwei Kassen ihre Versicherten.
Die Kostensteigerung – im Maximum beträgt der Aufschlag 0,8 Prozent – betrifft rund 48 Millionen Versicherte. Pünktlich zum Beitragssprung wurde ihnen immerhin auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter vom Gesetzgeber vereinfacht. Je nach Einkommen können damit mehrere Hundert Euro im Jahr eingespart werden.
Weitere Anhebungen des Zusatzbeitrags zeichnen sich bereits ab. So rechnet die Techniker Krankenkasse damit, dass in diesem Jahr ein Loch von mindestens 16 Milliarden Euro in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherer klaffen wird.
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Aus heutiger Sicht schier unglaublich: Noch vor 15 Jahren stand in Berlin fast jede 20. Wohnung leer. Infolge des stattlichen Zuzugs ist die Leerstandsquote mittlerweile auf deutlich unter 1 Prozent gefallen. In anderen deutschen Metropolen zeigt die Kurve ebenfalls nach unten, wenn auch von geringerem Niveau aus, wie eine Studie des Marktforschungsinstituts empirica zeigt.
So wies Frankfurt am Main noch Mitte der Nuller-Jahre über 3 Prozent Leerstand bei Wohnungen aus, heute sind es gerade mal 0,2 Prozent. Den gleichen Tiefstwert vermeldet München, wo die Leerstandsquote allerdings in diesem Jahrhundert ebenso wie in Hamburg (heute: 0,5 Prozent) kaum über die 2-Prozent-Marke gestiegen ist.
Der bundesweite Schnitt liegt bei 2,8 Prozent. Am wenigsten Wohnraumnachfrage gibt es offenbar in Pirmasens (9,3 Prozent Leerstand) und Chemnitz (8,4 Prozent). Als leer stehend gilt eine Wohnung, wenn sie unmittelbar oder, sofern noch Mängel behoben werden müssen, mittelfristig dem Markt zur Verfügung steht, also „marktaktiv“ ist.
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Diese Frage musste das OLG Köln kürzlich beantworten. Eine Autofahrerin war per Blitzer-Schnappschuss beim Telefonieren während der Fahrt ertappt worden. Das Bild zeigte, dass sie ihr Handy zwischen Kopf und Schulter bugsierte. Das Amtsgericht Geilenkirchen verhängte ein Bußgeld, wogegen die Fahrerin Rechtsbeschwerde einlegte. Ihr Argument: Verboten sei das Telefonieren laut Straßenverkehrsordnung nur, wenn das Handy „aufgenommen“ oder „gehalten“ wird. Das treffe bei ihr nicht zu, da sie ja beide Hände zur Bedienung des Fahrzeugs frei gehabt habe.
Die Richter wollten dem nicht folgen: Auch mit anderen Körperteilen als den Händen könne man etwas halten. Entscheidend und Kern der relevanten Vorschrift sei es, dass die Konzentration des Fahrers oder der Fahrerin auf das Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt werden dürfe. Beim Handybugsieren zwischen Kopf und Schulter aber könne diese Konzentration gestört werden.
Autofahrer sind mithin gut beraten, das Handy während der Fahrt nicht zu berühren, egal mit welchem Körperteil. Nicht zuletzt kann der Versicherungsschutz durch fahrlässiges Verhalten gefährdet sein.
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Ein wahres Kursfeuerwerk hat die Anleger von Kryptowährungen in den vergangenen Wochen glücklich gemacht – wenngleich auch schon gleich ein erster Dämpfer auf die Hausse folgte. Mitte Januar erreichte der bekannteste Vertreter, der Bitcoin, mit fast 34.000 Euro ein Allzeithoch. Enthusiasten erwarten mittelfristig einen sechsstelligen Kurswert. Die großen Hoffnungen basieren nicht zuletzt darauf, dass der Zahlungsdienstleister PayPal seit diesem Jahr auch Kryptowährungen abwickeln will, was viele Marktbeobachter als Ritterschlag werten.
Doch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gießt Wasser in den Wein: Für Privatanleger seien Kryptowährungen wegen ihres enormen Verlustrisikos wenig geeignet, warnte die Behörde am 13. Januar. Schließlich könne es neben heftigen Kurzsprüngen prinzipiell zum Totalverlust des Investments kommen. Das gelte insbesondere für Finanzinstrumente, die an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt sind, etwa Inhaberschuldverschreibungen oder CFDs. Rund 6.500 solcher Produkte sind derzeit auf dem deutschen Markt erhältlich. „Aus der hohen Volatilität und möglichen Illiquidität von Kryptowerten entstehen Risiken, die Verbraucher bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen müssen“, resümiert die BaFin.
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