Das Bundeskabinett hat im Februar einen Gesetzesentwurf beschlossen, der für mehr Anlegerschutz sorgen soll. Bundesfinanzminister Olaf Scholz umriss das Ziel des „Maßnahmenpakets zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ mit den Worten: „Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein.“
Solche drohen in den Augen der Regierung offenbar insbesondere in Blind-Pool-Vermögensanlagen. Bei diesen Direktinvestments in Form eines alternativen Investmentfonds (AIF) wissen die Anleger zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht, in welche konkreten Assets ihr Geld fließen wird. Das Fondsportfolio kann so mit mehr Flexibilität gemanagt werden, was beispielsweise im Immobilien- und Private-Equity-Bereich gern genutzt wird. Mit dem neuen Gesetz allerdings käme für diese Anlageform das Aus.
Zudem soll den Emittenten von Vermögensanlagen der Direktvertrieb ihrer Produkte untersagt werden. Damit die Kunden objektiv über die Geeignetheit eines Investmentprodukts informiert werden, soll der Vertrieb nur noch beaufsichtigten Anlageberatern und Finanzanlagenvermittlern erlaubt sein.
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Im Zuge der Zinsflaute richten immer mehr Privatanleger ihr Augenmerk auf Sachwerte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Rohstoffe, Edelmetalle etc. Dabei taucht unweigerlich ein Kürzel regelmäßig auf: AIF. Es steht für alternative Investmentfonds, was landläufig gern mit „geschlossene Fonds“ übersetzt wird. Zutreffend ist diese Wahrnehmung insofern, als grundsätzlich alle geschlossenen Fonds laut Kapitalanlagegesetzbuch AIFs sind. Falsch ist sie aber, da es auch offene AIFs gibt, meist Immobilienfonds, Hedgefonds oder Spezialfonds.
Definiert werden AIFs ex negativo: Alle Fonds, die keinen „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) im Sinne der EU-Richtlinie zur Anlage in Wertpapieren darstellen, sind AIFs. Entsprechend breit gefächert ist die AIF-Landschaft. Die verbindende Klammer besteht in aller Regel darin, dass die Vehikel die Mittel mehrerer Anleger zur Realisierung von Großprojekten einsammeln und einsetzen. AIFs finanzieren also immer Sachwerte – sind aber nicht die einzigen Fonds, die Sachwerte finanzieren. Denn auch Aktienfonds erwerben und verwalten Sachwerte.
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Ein wahres Kursfeuerwerk hat die Anleger von Kryptowährungen in den vergangenen Wochen glücklich gemacht – wenngleich auch schon gleich ein erster Dämpfer auf die Hausse folgte. Mitte Januar erreichte der bekannteste Vertreter, der Bitcoin, mit fast 34.000 Euro ein Allzeithoch. Enthusiasten erwarten mittelfristig einen sechsstelligen Kurswert. Die großen Hoffnungen basieren nicht zuletzt darauf, dass der Zahlungsdienstleister PayPal seit diesem Jahr auch Kryptowährungen abwickeln will, was viele Marktbeobachter als Ritterschlag werten.
Doch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gießt Wasser in den Wein: Für Privatanleger seien Kryptowährungen wegen ihres enormen Verlustrisikos wenig geeignet, warnte die Behörde am 13. Januar. Schließlich könne es neben heftigen Kurzsprüngen prinzipiell zum Totalverlust des Investments kommen. Das gelte insbesondere für Finanzinstrumente, die an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt sind, etwa Inhaberschuldverschreibungen oder CFDs. Rund 6.500 solcher Produkte sind derzeit auf dem deutschen Markt erhältlich. „Aus der hohen Volatilität und möglichen Illiquidität von Kryptowerten entstehen Risiken, die Verbraucher bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen müssen“, resümiert die BaFin.
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Mit Jahresbeginn ist der Solidaritätszuschlag auf die Einkommenssteuer für rund 90 Prozent der Steuerzahler weggefallen. Damit haben mehr als 33 Millionen Bundesbürger je nach Einkommen pro Jahr zwischen 100 und 900 Euro mehr im Portemonnaie. Eine perfekte Gelegenheit, ohne spürbaren Mehraufwand die private Altersvorsorge deutlich aufzustocken und sich so einen angenehmeren Ruhestand zu sichern. Bekanntermaßen steuern Millionen Menschen hierzulande auf die Altersarmut zu, wenn sie ihre gesetzlichen Rentenansprüche nicht mit eigenen Sparbemühungen ergänzen.
So spielen denn auch etwa zwei Drittel der Deutschen laut einer aktuellen Umfrage mit dem Gedanken, die Soli-Ersparnis zum Stopfen der Altersvorsorge-Lücke einzusetzen. Das scheint auch dringend nötig zu sein, denn nur jeder dritte Befragte legt momentan mehr als 200 Euro fürs Alter zurück. Ebenso viele, überwiegend Frauen, betreiben derzeit gar keine private Altersvorsorge. Viele Produkte ermöglichen es, den Sparbetrag durch staatliche Förderung signifikant zu erhöhen.
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Dass Trinkwasser ein rares, kostbares Gut ist, haben auch die Bürger des eigentlich wasserreichen Deutschlands in den letzten Hitzesommern zu spüren bekommen. Einige Themenfonds machen sich den Wert des Wassers zunutze, indem sie in Unternehmen investieren, die mit Wasserversorgung zu tun haben. Wie der Anstieg des Wasserindex S&P Global Water um fast 65 Prozent in den vergangenen fünf Jahren zeigt, kann sich das durchaus lohnen. Am deutschen Markt buhlen mittlerweile rund 20 wasserbezogene Aktienfonds um die Gunst der Anleger.
Problematisch allerdings: Manche Fondsmanager legen den Wasserbezug sehr weit aus und setzen auch auf Unternehmen, die Wasser – mit oftmals negativen Folgen für die Entnahmeregion – bloß abfüllen und verkaufen. Das deckt sich kaum mit dem Marketingversprechen, dass man mit einem Wasser-Investment auch etwas fürs gute Gewissen tue. Anders sieht es bei Unternehmen aus, die konkret für die Wasserversorgung oder für die Verlegung und Instandhaltung von Wasser- und Abwassernetzen sorgen oder die Technologien für Trinkwassergewinnung entwickeln. Hier lässt sich häufig durchaus von einer nachhaltigen Geldanlage sprechen. Allerdings bilden die „reinen“ Wasser-Spezialunternehmen ein relativ kleines Segment – was den spekulativen Charakter eines Investments verstärkt.
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Dass die Niedrigzinsen quasi jede und jeden etwas angehen, ist noch nicht überall ins Bewusstsein eingesickert. Zumindest ließe sich damit erklären, dass die Deutschen nach wie vor höchst suboptimal sparen, nämlich gern mit Sparbüchern und Tagesgeldkonten. Dort gibt es praktisch keine Zinsen mehr – das Geld verliert durch die Inflation an Kaufkraft, das Vermögen schrumpft also de facto.
Laut einer aktuellen Studie einer Großbank verlieren die Bundesbürger durch diese unverbrüchliche Liebe zum Sparbuch im Durchschnitt pro Jahr und Kopf etwa 404 Euro. Andere Nationen lassen ihr Geld wesentlich effektiver für sich arbeiten, nämlich an den Kapitalmärkten, ohne bei einer Wirtschaftskrise oder einem Börsencrash gleich zu verarmen. Immerhin scheint die Offenheit gegenüber einem Engagement in Wertpapieren hierzulande zu wachsen, wie jüngere Umfragen belegen. Das ist auch deshalb begrüßenswert, weil die Rentenlücke mittel- und langfristig immer größer – und der private Spar- und Vorsorgebedarf damit höher – wird.
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Im Zuge der pandemiebedingten Wirtschaftskrise hat Gold als Assetklasse einen Aufschwung erlebt, auch wenn dieser mit den jüngsten Impfstoff-Forschungserfolgen einen Rückschlag erlitten hat. Anleger schätzen die Sicherheit, die mit dem Besitz des Edelmetalls verbunden wird. Doch die kann auch trügerisch sein: Je nach Art des Erwerbs (physisch, goldbasierte Wertpapiere, geschlossene Fonds etc.) können beträchtliche Risiken bis hin zum Totalverlust lauern, die nicht allen Käufern klar sind.
Zu Anlegerfrust kommt es tendenziell häufiger bei risikoreicheren Goldanlagen, zu denen geschlossene Fonds und Direktinvestitionen gehören. Hier beteiligt sich der Investor am unternehmerischen Risiko und kann sein Kapital dabei im ungünstigen Fall einbüßen. Das Emittenten- und Ausfallrisiko ist auch bei sogenannten ETCs (Exchange Traded Commodities) höher als bei ETFs. Aber auch bei diesen sollten Anleger auf die Kreditwürdigkeit des Emittenten achten. Bei Goldsparplänen bestehen häufig Veräußerbarkeits- und Wechselkursrisiken.
Vorsicht ist prinzipiell bei hohen Renditeversprechen geboten, denn Gold selbst wirft schließlich keine Zinsen ab, sondern kann lediglich über (keineswegs gewisse) Kurssteigerungen Gewinn bringen – und die Goldförderung und der Goldhandel wiederum sind unternehmerische Aktivitäten, die weit über den bloßen Besitz des Edelmetalls hinausgehen.
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Kryptowährungen waren zuletzt nicht mehr so stark in den Medien präsent wie vor ein, zwei Jahren. Dennoch florieren sie weiterhin und sprechen auch Kleinanleger an, insbesondere die bekannteste unter ihnen, der Bitcoin. Der hat erst kürzlich an Renommee und Wert gewonnen, als der Zahlungsdienstleister PayPal ankündigte, zukünftig auch Zahlungen in Kryptowährungen abzuwickeln. Auf ein 18-Monats-Hoch von über 13.000 US-Dollar kletterte der Bitcoin-Kurs daraufhin. Einer Bitkom-Umfrage zufolge können sich 36 Prozent der Deutschen einen Einstieg in den Bitcoin vorstellen.
Mehr und mehr Anleger fragen sich allerdings auch: Passt das zu meinem Anspruch an Nachhaltigkeit? Hier lautet die Antwort beim Bitcoin in aller Regel: Nein. Seine Herstellung („Mining“) verursacht jährlich in etwa so viel CO2 wie ganz Jordanien, nämlich über 22 Millionen Tonnen. Damit stehen die beiden Trends Kryptowährungen und Nachhaltigkeit im Widerspruch zueinander. Daneben gilt natürlich weiterhin: Für einen Einstieg in die Digitalwährungen sollte man nur „Spielgeld“ aufwenden, da ein solches Investment spekulativen Charakter hat, also große Verluste mit sich bringen kann.
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Die Riester-Rente genießt keinen guten Ruf, auch wenn sie sich für viele Zielgruppen durchaus ordentlich lohnt. Erneut hat nun die Zahl der Riester-Verträge laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales deutlich abgenommen: um rund 53.000 in nur einem Quartal. Schon im vorherigen Quartal hatte der Abrieb ähnliche Ausmaße. 16,425 Millionen Verträge stehen damit derzeit in den Büchern. Am stärksten fiel der Schwund mit 29.000 wieder bei den Riester-Versicherungsverträgen aus, die allerdings mit 10,715 Millionen Verträgen auch den Löwenanteil der Riester-Produkte stellen. Einen zarten Zuwachs um 4.000 Verträge gab es bei Wohn-Riester.
Damit setzt das Segment seinen seit 2018 anhaltenden Schrumpfungskurs fort. Die Politik ventiliert daher mit zunehmendem Eifer Reformideen. So möchte die Unionsfraktion im Bundestag die Riester-Rente für Selbstständige öffnen, die Förderbeiträge erhöhen – und dem Ganzen einen neuen Namen geben: „Zulagen-Rente“. Vehemente Kritik an diesen Vorschlägen wird von Verbraucherschützern und dem Paritätischen Gesamtverband erhoben, der einen kompletten Kurswechsel fordert. Dass es vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr noch zu einer Riester-Reform kommt, dürfte als unwahrscheinlich gelten.
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