Anfang 2015 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft, das unter anderem die Abschlusskosten senken sollte. Die Versicherer dürfen seitdem in den ersten fünf Vertragsjahren nur noch maximal 25 Promille der Beitragssumme bilanziell anrechnen (sogenannter Höchstzillmersatz).
Wie der „LV-Check 2016“ des Fachmagazins procontra nun belegt, haben sich die Abschlusskosten 2015 in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung entwickelt. Insgesamt vereinnahmten die Lebensversicherer 7,9 Prozent weniger Abschlusskosten als im Vorjahr. Es wurden zwar auch weniger Policen abgeschlossen, doch das erklärt den Rückgang nur zum Teil – denn der Neuzugang schrumpfte gemessen an der Beitragssumme „nur“ um 5,7 Prozent. Die Differenz markiert den Gebührenanteil, auf den die Versicherer verzichten. Im Marktschnitt sank die Kostenquote bei Lebensversicherungen von 4,95 auf 4,84 Prozent.
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Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik verschafft Überblick.
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Bereits im letzten Jahr fegte eine große Kündigungswelle über die Bausparkunden hinweg, deren Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif waren und lediglich als Guthaben fungierten. 200.000 Altverträge wurden von den Bausparkassen aufgehoben, da diese in den aktuellen Niedrigzinszeiten die Verzinsungszusagen von 3 bis 4 Prozent nicht mehr erfüllen können. Zum Vergleich: Aktuell werden Bausparverträge mit 0,1 bis 0,25 Prozent Zinsen angeboten.
Wie jetzt bekannt wurde, rollt die nächste Welle an; diesmal dürften Schätzungen zufolge rund 60.000 Kunden betroffen sein. Die Bausparkassen berufen sich auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz“. Ob das in Anspruch genommene Sonderkündigungsrecht wirklich Gültigkeit hat, beschäftigt nach wie vor die Gerichte. In den meisten Entscheidungen wurden die Kündigungen bislang für rechtens erklärt, einige Urteile fielen allerdings auch zugunsten der Bausparer aus. Zudem schließen auch viele Bausparkassen mit ihren Kunden Vergleiche.
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Den niedrigen Zinsen zum Trotz erreichten die Ersparnisse der Deutschen Ende 2015 mit 5,3 Billionen Euro einen neuen Höchstwert, wie der Bankenverband bekannt gab. Ganze 5 Prozent betrug die Steigerung damit zum Vorjahr. Das Aktienvermögen legte sogar um 10 Prozent zu – allerdings nicht wegen einer verstärkten Börsenleidenschaft der Deutschen, sondern wegen Kurszuwächsen. Nach wie vor liegt der Aktienanteil am Gesamtvermögen bei rund 6 Prozent. Ebenfalls um 10 Prozent wuchs das Bargeldvermögen, das nun 141 Milliarden Euro beträgt. Hierin zeigen sich dann möglicherweise doch Auswirkungen des Zinstiefs.
Spitzenreiter unter den Assetklassen sind Versicherungen und Pensionskassen, in denen über zwei Billionen Euro liegen. Fast ebenso viel versammeln Spar-, Sicht- und Termineinlagen. In Investmentfonds haben die Deutschen rund 485 Milliarden Euro versammelt, gefolgt von Aktien mit 342 Milliarden.
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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Gesundheitskarte nutzen müssen. Damit schloss es sich der Meinung der Vorinstanz an. Geklagt hatte ein IT-Ingenieur, der grundsätzlich Klarheit schaffen wollte.
Ein Recht auf „Weiterleben in der analogen Welt“ ergebe sich nicht aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so die Richter. Die Digitalisierung müssen die Bürger also mitmachen. Bis zu welchem Grad, können sie allerdings nach dem Urteil mitbestimmen: Über den Versichertenstatus hinaus dürfen auf der Karte nur dann sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden, wenn der Versicherte in deren Erhebung, Nutzung und Verarbeitung einwilligt. So soll nach dem Willen des Gerichts verhindert werden, dass man gegen seinen Willen zum „gläsernen Patienten“ wird. Das dürften die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Bund der Krankenkassen nicht gern hören, die sich auf die Speicherung weitergehender Daten auf der Karte geeinigt hatten. Diese Vereinbarung ist nach dem Urteil unzulässig.
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Um die letzte Jahreswende blickten die internationalen Investoren bang auf die chinesische Konjunkturentwicklung, deren Aussichten überaus ungewiss erschienen. Das Wachstum war von 10,6 Prozent (2010) auf unter 7 Prozent gesunken. Ein eigentlich beachtlicher Wert, für die zuvor verwöhnten China-Investoren indes enttäuschend.
Doch mittlerweile macht sich wieder Optimismus breit. Eine neue Studie von Roland Berger kommt zu dem Schluss, dass sich das chinesische Marktvolumen für Asset-Manager bis 2020 mehr als verdoppeln dürfte, von heute 4,2 auf 8,5 Billionen US-Dollar. Das hohe Wachstumspotenzial resultiere aus den langfristig robusten ökonomischen Entwicklungen und dem reifer gewordenen und zunehmend liberalisierten Markt in China. Für internationale Asset-Manager seien die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Investitionen zudem deutlich günstiger geworden. Die jüngsten Wachstumszahlen lassen allerdings noch keine Trendwende erkennen.
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