Ihr Experte in den Bereichen Absicherung der Arbeitskraft und Kapitalaufbau
…in den Bereichen
- Absicherung Ihrer Arbeitskraft (es gibt mehr als nur ein BU-Versicherung)
- Investment (Analyse des IST-Standes und Ausrichtung auf Ihre Ziele und Wünsche)
- Versicherungen (von A bis Z sowie auch Firmenschutz
- Ruhestandsplanung (Absicherung Ihres Vermögens)
Vorteile für Mandanten
Als unabhängiges Versicherungsmaklersbüro bieten wir Ihnen nur ausgesuchte Produkte des Marktes mit einem besonders günstigen Preis-Leistungsverhältnis:
- Durch unser Netzwerk, können wir Ihnen Expertenwissen in allen Bereichen bieten
- Diese besonderen Deckungskonzepte beinhalten umfangreiche
Erweiterungen, die für Sie zu besseren Leistungen im Schadenfall führen.
- Aufgrund unserer Stellung sind wir gesetzlich verpflichtet ( lt. HGB &
BGH-Rechtsprechung), ausschließlich die Interessen unserer
Mandantschaft wahrzunehmen.
- Wir sind also auf gesetzlicher Basis Ihr einziger Verbündeter
gegenüber den Versicherungsgesellschaften.
- Geben Sie uns Ihr Versicherungspaket zur Analyse ! Wir klären und
bewerten für Sie: Was ist existenzbedrohend und absolut notwendig?
Was ist zweckmäßig und empfehlenswert? Was kann entfallen?
Vor allem aber: Wie kann der gewünschte Versicherungsschutz
leistungsstark und trotzdem preiswert für Sie beschafft werden?
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ca. 20 % bis zum Teil über 50 % der Prämien bei gleichzeitig besserer,
mindestens aber gleichwertiger Absicherung.Das kann im Privathaushalt schnell € 1000 bis über € 1400 und bei Firmen
mehrere tausend Euro ausmachen!
- Als eingeführtes, Unternehmen sind wir seit 2007 am
Markt und mit Sachverstand und guten Verbindungen in den Bereichen
Arbeitskraftabsicherung sowie Kapitalaufbau, natürlich gehören weitere Versicherungslösungen zu unseren Themen.
- Wir arbeiten ausschließlich mandantenorientiert, sind der zuverlässige
Partner an Ihrer Seite und haben für Sie Zeit, wenn Sie Zeit haben – auch
außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in Ihren oder unseren Räumen.
- Nutzen Sie zu Ihrem Vorteil unsere exzellenten Verbindungen zu mehr
als 300 leistungsstarken Banken, Bausparkassen, Investmentfonds,
Vermögensverwaltern und über 500 Versicherungsgesellschaften aus dem In- und
Ausland.
- Das Wichtigste ist, im Leistungsfall lassen wir Sie nicht alleine und unterstützen Sie bei der Durchführung
Ihrer Rechte! Wir haben ein Netzwerk von Anspechpartner für Sie!
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns, denn es geht um Ihr Geld und Ihren Schutz!
News
Das Bundeskabinett hat im Februar einen Gesetzesentwurf beschlossen, der für mehr Anlegerschutz sorgen soll. Bundesfinanzminister Olaf Scholz umriss das Ziel des „Maßnahmenpakets zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ mit den Worten: „Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein.“
Solche drohen in den Augen der Regierung offenbar insbesondere in Blind-Pool-Vermögensanlagen. Bei diesen Direktinvestments in Form eines alternativen Investmentfonds (AIF) wissen die Anleger zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht, in welche konkreten Assets ihr Geld fließen wird. Das Fondsportfolio kann so mit mehr Flexibilität gemanagt werden, was beispielsweise im Immobilien- und Private-Equity-Bereich gern genutzt wird. Mit dem neuen Gesetz allerdings käme für diese Anlageform das Aus.
Zudem soll den Emittenten von Vermögensanlagen der Direktvertrieb ihrer Produkte untersagt werden. Damit die Kunden objektiv über die Geeignetheit eines Investmentprodukts informiert werden, soll der Vertrieb nur noch beaufsichtigten Anlageberatern und Finanzanlagenvermittlern erlaubt sein.
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Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutzversicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen – hier helfen Versicherungsmakler mit neutraler Beratung weiter.
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Im Zuge der Zinsflaute richten immer mehr Privatanleger ihr Augenmerk auf Sachwerte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Rohstoffe, Edelmetalle etc. Dabei taucht unweigerlich ein Kürzel regelmäßig auf: AIF. Es steht für alternative Investmentfonds, was landläufig gern mit „geschlossene Fonds“ übersetzt wird. Zutreffend ist diese Wahrnehmung insofern, als grundsätzlich alle geschlossenen Fonds laut Kapitalanlagegesetzbuch AIFs sind. Falsch ist sie aber, da es auch offene AIFs gibt, meist Immobilienfonds, Hedgefonds oder Spezialfonds.
Definiert werden AIFs ex negativo: Alle Fonds, die keinen „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) im Sinne der EU-Richtlinie zur Anlage in Wertpapieren darstellen, sind AIFs. Entsprechend breit gefächert ist die AIF-Landschaft. Die verbindende Klammer besteht in aller Regel darin, dass die Vehikel die Mittel mehrerer Anleger zur Realisierung von Großprojekten einsammeln und einsetzen. AIFs finanzieren also immer Sachwerte – sind aber nicht die einzigen Fonds, die Sachwerte finanzieren. Denn auch Aktienfonds erwerben und verwalten Sachwerte.
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